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   VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90   

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https://dejure.org/1990,8204
VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90 (https://dejure.org/1990,8204)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 (https://dejure.org/1990,8204)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. September 1990 - 3 S 1824/90 (https://dejure.org/1990,8204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages - Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90
    Ein solches Tätigwerden in gesetzlicher Prozeßstandschaft für die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich nach § 2038 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. BGB möglich, wobei der Begriff der "zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahme" großzügig auszulegen ist (vgl. dazu i.e. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981, NJW 1982, 1113; BVerwG, Urteil vom 7.5.1965, BVerwGE 21, 91 ff.; Urteil des Senats vom 20.2.1989 -- 3 S 3149/87 --).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 1.81

    Klagebefugnis - Nachlaßgrundstücke - Wasserbeschaffungsverband - Miterbe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 3 S 1824/90
    Ein solches Tätigwerden in gesetzlicher Prozeßstandschaft für die Erbengemeinschaft ist grundsätzlich nach § 2038 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbs. BGB möglich, wobei der Begriff der "zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahme" großzügig auszulegen ist (vgl. dazu i.e. BVerwG, Urteil vom 27.11.1981, NJW 1982, 1113; BVerwG, Urteil vom 7.5.1965, BVerwGE 21, 91 ff.; Urteil des Senats vom 20.2.1989 -- 3 S 3149/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2009 - 3 S 2240/08

    Zum Streitwert für Verpflichtungsklage auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines

    Der Streitwert einer auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags (§§ 144 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 145, 153 Abs. 2 BauGB) gerichteten Verpflichtungsklage bemisst sich grundsätzlich nach der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert (Anschluss an: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 -, Juris).

    Der erkennende Senat hat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass der Streitwert einer auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags gerichteten Verpflichtungsklage sich - grundsätzlich - nach der Differenz zwischen dem Kaufpreis und den vom Gutachterausschuss festgesetzten Verkehrswert des betroffenen Grundstücks bemisst (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 -, juris; Beschluss vom 07.09.2003 - 3 S 1048/03 -, n.v.).

    Ein solcher war im seinerzeitigen Verfahren des Senats - 3 S 1824/90 - allein deshalb angezeigt, weil dem dortigen Kläger eine künftige Enteignung seiner Grundstücke zwecks geplanter Nutzung als öffentliche Parkplätze drohte und dieser deshalb ein besonderes Interesse an einem freihändigen Grundstücksverkauf darlegen konnte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 27/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgeblich für die vorrangige Streitwertbestimmung nach Abs. 1 ist allein der Wert, den die Sache bei objektiver Beurteilung für den Kläger hat, nicht die Bedeutung, die er ihr subjektiv beimisst (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.10.2009 - 11 OA 391/09 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 - und vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 - Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, 2011, § 52 GKG Rdn. 4 u. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 S 950/19

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Streitwertfestsetzung

    Diese bezieht sich nicht auf die sanierungsrechtliche Genehmigung eines Bauvorhabens, sondern auf die eines Grundstückskaufvertrags, und ist damit nicht einschlägig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.08.2009 - 3 S 2240/08 -, NVwZ-RR 2009, 1021; siehe ferner Beschluss vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2014 - 8 E 10972/14

    Streitwert bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen

    Während nach Ziffer 9.6.2 bei der Anfechtung des Verkäufers auf die Differenz zwischen dem ausgehandelten Kaufpreis und dem Verkehrswert abgestellt werden soll (vgl. ebenso: VGH BW, Beschluss vom 31. August 2009 - 3 S 2240/08 -, NVwZ-RR 2009, 1021 und juris, Rn. 4; Beschluss vom 11. September 1990 - 3 S 1824/90 -, juris, Rn. 6) soll bei der Anfechtung des Käufers der Streitwert - pauschal - mit einem Anteil am ausgehandelten Kaufpreis bemessen werden, und zwar mit 25 % des Kaufpreises.
  • VG Weimar, 24.04.2017 - 4 K 1217/15

    Streitwert für Verpflichtungsklage auf sanierungsrechtliche Genehmigung eines

    Dieser Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde lag allerdings die Klage des Verkäufers auf Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zugrunde (vgl. bereits den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 11.09.1990 - 3 S 1824/90 - juris, Rn. 5f.).
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